Date of Last Update: 30.10.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. AGB für das Angebot zur Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Protabo GmbH, Pappelallee 78/79, 10437 Berlin (nachfolgend „Protabo“) mit Nutzern über die Nutzung der Online-Plattform „Protabo“ (nachfolgend „Plattform“) zur Inanspruchnahme von Belehrungen nach § 43 IfSG (nachfolgend „Belehrung“) in ihrer zu Beginn der Belehrung gültigen Fassung.
1.2 Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Nutzer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich abweichend geregelt.
1.3 Die Plattform ermöglicht es Nutzern, eine elektronische Dienstleistung im Zusammenhang mit Belehrungen über eine öffentliche Stelle – einschließlich nach § 43 IfSG beauftragte Ärzte – (nachfolgend „Behörde“) in Anspruch zu nehmen.
1.4 Diese AGB regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und Protabo als technischem Plattformanbieter. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer und der Behörde richtet sich nach öffentlichem Recht und nicht nach diesen AGB.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, Protabo stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
1.6 Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB kann jederzeit über die Plattform abgerufen, gespeichert und in druckbarer Form wiedergegeben werden.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Protabo betreibt eine technische Plattform, über die Nutzer die Durchführung und den Abruf von Belehrungen nach § 43 IfSG technisch abwickeln können. Gegenstand des Vertrags zwischen Protabo und dem Nutzer ist ausschließlich die Bereitstellung der technischen Umgebung, über die die Belehrungen abgerufen und durchgeführt werden können.
2.2 Die eigentliche behördliche Leistung ist ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand zwischen dem Nutzer und Protabo. Für die Durchführung der Belehrungen und die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung über die Belehrung sowie die dazugehörige Gebührenfestsetzung ist ausschließlich die jeweilige Behörde verantwortlich.
3 Vertragsschluss
3.1 Der Nutzer erhält über einen individuellen Link (nachfolgend „Belehrungslink“) Zugang zur Plattform. Der Belehrungslink kann vom Nutzer selbst oder einem für den Nutzer handelnden Dritten (z. B. seinem Arbeitgeber oder Dienstherrn) über die Website von Protabo angefordert werden. Mit der erstmaligen Nutzung des Belehrungslinks und dem Aufruf der Plattform kommt zwischen dem Nutzer und Protabo ein unentgeltlicher Vertrag über die Nutzung der Plattform (nachfolgend „Plattformvertrag“) zustande. Vor Beginn der Nutzung wird der Nutzer auf die Geltung dieser AGB hingewiesen; durch die Bestätigung der AGB erklärt er sein Einverständnis mit deren Anwendung.
3.2 Die auf der Website dargestellten Inhalte dienen ausschließlich der Information über die Plattform und die über sie vermittelten Belehrungen. Sie stellen noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
3.3 Protabo führt selbst keine Belehrungen im Sinne des § 43 IfSG durch und ist nicht Vertragspartner der ärztlichen Belehrungsleistungen. Der Plattformvertrag begründet gegenüber Protabo keinen Anspruch des Nutzers auf die Durchführung einer Belehrung oder die Ausstellung einer Bescheinigung.
3.4 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
4 Technische Verfügbarkeit
4.1 Protabo stellt die Plattform bereit. Ausgenommen sind Wartungszeiten, höhere Gewalt oder technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Protabo. Eine Mindestverfügbarkeit wird nicht vereinbart.
4.2 Protabo ist berechtigt, die Plattform zu aktualisieren oder zu erweitern, sofern hierdurch der wesentliche Nutzungszweck der Plattform nicht erheblich beeinträchtigt wird.
5 Entgelte und Gebühren
5.1 Die Nutzung der Plattform durch den Nutzer ist grundsätzlich kostenfrei, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich ein Entgelt für Zusatzdienste vereinbart wird.
5.2 Behördliche Gebühren für die – entsprechend zahlungspflichtigen – Belehrungen werden nicht von Protabo erhoben. Sie werden ausschließlich von der jeweils zuständigen Behörde nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften festgesetzt und sind an diese zu entrichten.
5.3 Etwaige Zahlungsabwicklungen im Zusammenhang mit den über die Plattform vermittelten Belehrungsleistungen erfolgen ausdrücklich im Namen und Auftrag der jeweiligen Behörde. Protabo fungiert hierbei ausschließlich als technischer Übermittlungsdienst der Behörde und nicht im eigenen Namen als Zahlungsverpflichteter oder Zahlungsempfänger.
6 Widerrufsrecht
6.1 Sofern der Nutzer mit Protabo einen entgeltlichen Vertrag über die Nutzung zusätzlicher, technischer Dienste schließt (z. B. Premiumfunktionen), steht ihm ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 312g, 355 BGB) zu es sei denn, der Nutzer verzichtet auf ein solches.
6.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht für behördliche Leistungen oder Gebühren, da diese öffentlich-rechtlicher Natur sind.
6.3 Die Einzelheiten des Widerrufsrechts ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Nutzer im Buchungsprozess angezeigt wird.
7 Haftung
7.1 Protabo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Protabo nur für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Eine Haftung für Störungen oder Verzögerungen, die durch die technische Infrastruktur der Behörden oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist ausgeschlossen.
7.4 Protabo haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Bearbeitungsdauer der von den Behörden erbrachten Leistungen.
7.5 Die Einschränkungen dieser Ziffer 8 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Protabo, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7.6 Die sich aus den Regelungen dieser Ziffer 8 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Protabo einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Plattform übernommen hat. Dasselbe gilt, soweit Protabo und der Nutzer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Plattform getroffen haben.
8 Laufzeit und Kündigung
8.1 Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Nutzer jederzeit ohne Frist in Textform gekündigt werden.
8.2 Protabo kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen.
8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
9.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen unberührt.